Rechtsprechung
   SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1539/07 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34012
SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1539/07 ER (https://dejure.org/2008,34012)
SG Dresden, Entscheidung vom 16.01.2008 - S 18 KA 1539/07 ER (https://dejure.org/2008,34012)
SG Dresden, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - S 18 KA 1539/07 ER (https://dejure.org/2008,34012)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,34012) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung eines Vertragsarztes zur Teilnahme am vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst in einem durch Zusammenlegung zweier Bereitschaftsdienstbereiche neu gebildeten Bereitschaftsdienstbereich; Wechselseitiges Obliegen der Pflicht zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R

    Hausärztlicher Notfalldienst - Teilnahmeverpflichtung für Fachärzte bei

    Auszug aus SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1539/07
    Angesichts der Gestaltungsfreiheit der Kassenärztlichen Vereinigung als Normgeber und der ihr obliegenden Verantwortung für eine angemessene Versorgung der Versicherten auch zu den sprechstundenfreien Zeiten kann der einzelne Arzt durch die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung nur in seinen Rechten verletzt sein, wenn diese nicht mehr von sachbezogenen Erwägungen getragen wird und einzelne Arztgruppen oder Ärzte willkürlich benachteiligt werden (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 06.09.2006, Az. B 6 KA 43/05 R ).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1539/07
    Hat der im Hauptsacheverfahren anhängige Rechtsbehelf keine Erfolgsaussicht, enthebt dies nicht vom Erfordernis eines besonderen, vom materiellen Regelungsgegenstand des Bescheides zu unterscheidenden Vollzugsinteresses ( Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.09.1995, Az. 2 BvR 1179/95 ).
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 73/04 R

    Kein Anspruch auf Teilnahme nicht niedergelassener Ärzte am organisierten

    Auszug aus SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1539/07
    Die Behandlung in der Praxis des Bereitschaftsarztes hat Vorrang (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 28.09.2005, Az. B 6 KA 73/04 R ).
  • LSG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - L 4 B 269/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Auswahlentscheidung des Berufungsausschusses -

    Auszug aus SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1539/07
    Sofern diese Prüfung keine Fehler der behördlichen Anordnung ergibt, hat das Gericht im Rahmen seiner eigenen Entscheidung nach § 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG zusätzlich eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen, in die die betroffenen Interessen der Antragsteller, der von der Drittwirkung des Verwaltungsaktes Betroffenen und das von der Behörde zu sichernde öffentliche Interesse einzubeziehen sind (Meyer-Lade-wig/Keller/Leitherer- Keller , SGG § 86 b Rn. 12 f; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 03.08.2006, Az. L 4 B 269/06 KA ER ).
  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 29/93

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage -

    Auszug aus SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1539/07
    Die Kassenärztliche Vereinigung kann auf Grund ihres Auftrags zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung den Bereitschaftsdienst im Rahmen ihrer Satzungsautonomie selbständig regeln (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12.10.1994, Az. 6 RKA 29/93 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.1991 - 9 S 2743/91

    Zum Widerruf einer Apothekenbetriebserlaubnis wegen Abrechnungsbetrugs und Abgabe

    Auszug aus SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1539/07
    Ob die Begründung der Behörde für die Sofortvollzugsanordnung auch inhaltlich zutrifft und in jeder Hinsicht fehlerfrei ist, bedarf darüber hinaus keiner weiteren Erörterung, denn das Gericht trifft eine eigenständige Entscheidung (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.11.1991, Az. 9 S 2743/91 ; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.02.1995, Az. 3 S 74/95 ).
  • OVG Sachsen, 10.02.1995 - 3 S 74/95

    Voraussetzungen eines Versammlungsverbots; Aussicht verbaler Ausschreitungen

    Auszug aus SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1539/07
    Ob die Begründung der Behörde für die Sofortvollzugsanordnung auch inhaltlich zutrifft und in jeder Hinsicht fehlerfrei ist, bedarf darüber hinaus keiner weiteren Erörterung, denn das Gericht trifft eine eigenständige Entscheidung (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.11.1991, Az. 9 S 2743/91 ; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.02.1995, Az. 3 S 74/95 ).
  • SG Dresden, 10.02.2005 - S 11 KA 260/04

    Berechtigung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Auflösung eines fachlichen

    Auszug aus SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1539/07
    In einer Entscheidung vom 10.02.2005, Az. S 11 KA 260/04 , hat das Gericht die Reduzierung der Dienstfrequenz als einen sachlichen Grund bezeichnet, der die Auflösung eines fachärztlichen Bereitschaftsdienstes und die Zuordnung der Ärzte zum allgemeinen Bereitschaftsdienst rechtfertigt, und es als legitimes Ziel der Antragsgegnerin erachtet, jedem Vertragsarzt zur Vermeidung einer übermäßigen Belastung höchstens eine ganze Woche Bereitschaftsdienst je Quartal zuzumuten, wozu rechnerisch mindestens 13 Ärzte je Dienstgruppe nötig seien.
  • SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1547/07

    Beurteilung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die

    Auszug aus SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1539/07
    S 18 KA 1546/07 ER, S 18 KA 1547/07 ER,.
  • SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1543/07

    Beurteilung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die

    Auszug aus SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1539/07
    S 18 KA 1542/07 ER, S 18 KA 1543/07 ER,.
  • SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1545/07

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Verpflichtung zur

  • SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1549/07

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Verpflichtung zur

  • SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1544/07

    Beurteilung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die

  • SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1550/07

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Verpflichtung zur

  • SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1546/07

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Verpflichtung zur

  • SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1542/07

    Beurteilung eines Antrags auf Eilrechtsschutz gegen die Verpflichtung zur

  • SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1548/07

    Beurteilung eines Antrags auf Eilrechtsschutz gegen die Verpflichtung zur

  • SG Dresden, 16.01.2008 - S 18 KA 1541/07

    Beurteilung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die

  • SG Dresden, 09.06.2008 - S 18 KA 1561/07

    Verpflichtung zur Teilnahme am vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst in einem

    die Kläger und die Beigeladenen, auf die Strukturplanungsunterlagen der Beklagten sowie die Akte des Antragsverfahrens Az. S 18 KA 1539/07 ER mit der Niederschrift über den Erörterungstermin vom 16.01.2008 verwiesen.

    Den Mitteilungen der Kläger und des Beigeladenen zu 2 im Antragsverfahren Az. S 18 KA 1539/07 ER sowie der beigezogenen Verwaltungsakte betr.

    St. I/2007 2 57 21 37 % 53 3 20 38 % -) Wochenend- und Feiertagsdienste, Dienste nur an einzelnen Tagen des Wochenendes und Feiertagen anteilig addiert Soweit sich die Kläger namentlich die Kläger zu 1, zu 9 und zu 11 schriftlich und im Erörterungstermin vom 16.01.2008 im Antragsverfahren S 18 KA 1539/07 ER zur Verteilung der Inanspruchnahme auf die verschiedenen Bereitschaftsdienstzeiten geäußert haben, haben sie angegeben, ein Schwerpunkt ergebe sich an den Wochenenden, wenn sie im Anschluss an die Vorsprache der Patienten in der Praxis noch Hausbesuche zu absolvieren hätten; an den übrigen Tagen fielen daneben nur wenig Einsätze an.

  • SG Berlin, 05.07.2012 - S 72 KR 900/12

    Krankenversicherung - Versorgung mit häuslicher Krankenpflege - Benennung einer

    Unabhängig hiervon ist jedoch die aufschiebende Wirkung bereits dann (wieder) anzuordnen, wenn keine formal rechtmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung vorliegt (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 09.09.2011, L 9 SO 199/11 B ER, Rz. 27 bei juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.03.2008, L 20 B 18/08 SO ER, Rz. 22 bei juris; SG Dresden, Beschluss vom 16.01.2008, S 18 KA 1539/07 ER, Rz. 18 bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht